In der Tabelle finden Sie das Leistungsangebot und die Honorare für Psychotherapie. Die Abrechnung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) bei Privaten Krankenkassen und Beihilfestellen.
Leistung | GOP-Ziffer | Faktor | Betrag in € | Anzahl |
Psychotherapie, Einzelgespräch, 50 min | 870 | 2,3/3,5 | 100,55/153,03 | Individuell |
Erhebung der biographischen Anamnese | 860 | 2,3 | 123,34 | Einmalig zu Beginn der Therapie |
Diagnostik und Auswertung von Fragebögen | 857 | 1,8 | 12,17 | Zu Beginn und am Ende der Therapie |
Therapieantrag für die Krankenkasse/Beihilfestelle | 85 | 2,3 | 67,03 | pro angefangene Arbeitsstunde |
Ausfallhonorar (bei nicht rechtzeitiger Terminabsage) | Ist keine GOP-Ziffer, deshalb nicht erstattungsfähig |
| 80 | Je ausgefallene Stunde |
Bitte beachten Sie:
- Diese Leistungen (bis auf das Ausfallhonorar) werden grundsätzlich von Privaten Krankenversicherungen übernommen. Prüfen sie bitte im Vorfeld, ob Psychotherapie bei Psychologischen Psychotherapeuten zu den Leistungen ihres individuellen Versicherungsvertrages gehört.
- Im Einzelfall können nach Bedarf noch weitere GOP-Leistungen hinzukommen, z.B. Bescheinigungen, telefonische Beratung oder konsiliarische Erörterung mit anderen behandelnden Ärzten.
- Sind Sie Angehörige oder Angehöriger der Bundeswehr, übernimmt diese nach Genehmigung durch den Truppenarzt die Kosten im Rahmen der Heilfürsorge.
- Beihilfeberechtigte haben die Möglichkeit, die Kosten über ihre Beihilfestelle abzurechnen.
- Mit gesetzlichen Krankenkassen kann, mit Ausnahme in besonderen Fällen über das Kostenerstattungsverfahren, nicht abgerechnet werden.